Verfasst von: oxypelagius | 22. Oktober 2021

Dilemma, Grenzen der Meinung

Bertolt Brecht sagte mal ( sinngemäß): Die Freiheit von Kunst, Presse, Wort und Schrift hat nur die Einschränkung Kriegs- und Rassenhetze. Nun hat der Schreiber einem jüngeren Impfverweigerer seines Sportvereines den Vorwurf gemacht ein Asozialer zu sein. Worauf dieser ihn mit sprühenden Speichel anbrüllte, er – der Schreiber- sei ein Typ Nazi der die Juden zu Millionen ins Gas getrieben hat! Da wurde eine unverzeihliche Grenze überschritten! Der Schreiber stellt den Vorstand des Vereines vor ein Ultimatum er oder er. Die Zeugen schlagen nun die dialektische Türe ganz zu. Sie stellen den Vorwurf des Asozialen mit dem des Nazi in einer Linie. “ Du hast den aber auch ganz schön angegangen.“ Damit wird die Tür für eine Lösung völlig zugeschlagen. Die beiden Vorwürfe erfahren eine Gleichbewertung! Eine Entschuldigung ist somit ausgeschlossen. Mehr noch: “ Du meinst immer nur Du bist im Recht!“ impliziert, der „Gasvergleich“ ist eine Meinungsäusserung wie der vorangegangene Vorwurf auch. Sicher die Runde findet den Ausbruch auch unpassend. Jedoch auch nicht mehr. Es könnte nun einfach vorausgesetzt werden, der Ausgeflippte sei einfach ein Volltrottel und/oder eskapistischer Psychopath, welcher zu jedermann alles sagen darf, ausschliesslich als lärmverursachende Biomasse. Das geht auch nicht. Er hat einen Jagdschein ( nicht nur im Umgangsprachlichen für Unzurechnungsfähigkeit), besitzt und nutzt Schusswaffen. Die müssten ihm entzogen werden, was wiederum keine Denunziation wäre sondern die gute alte Zivilcourage. Was tun? DIE Leitlinie des Humanismus ist das Recht eines jeden Menschen auf Wertschätzung. Was soll ich an dem Menschen wertschätzen?


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